Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung

Leistungsbeschreibung

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

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Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

bei Online-Antrag: 40 €

bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

Bearbeitungsdauer

Zwei bis acht Wochen. 

Rechtsbehelf

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Link zur Landwirtschaftskammer

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wichtige Informationen zum Thema

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