Arbeiten ohne Anerkennung
Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)
- Sie brauchen die Anerkennung für die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Sie können vielleicht auch ohne Anerkennung in die Handwerksrolle eingetragen werden. Dafür brauchen Sie eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis heißt: Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§ 8 HwO).
- Die zuständige Stelle berät Sie zu diesem Verfahren.
Dienstleistungsfreiheit
Sie möchten nur manchmal und für kurze Zeit in Deutschland Dienstleistungen anbieten?
Dann brauchen Sie meistens keine Anerkennung. Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz niedergelassen sein.
- Sie müssen Ihre Berufsqualifikation nachweisen.
- Sie müssen Ihre Tätigkeit schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen oder registrieren.
Verfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie zwischen 2 Verfahren zur beruflichen Anerkennung wählen:
- Sie stellen einen Antrag auf das hier beschriebene Verfahren.
- Sie stellen einen Antrag auf das Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (§ 10 BVFG).
Das können Sie entscheiden. Ihre zuständige Stelle berät Sie.
Sonstiges
Alternative Anerkennung
Es gibt noch ein anderes Verfahren für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Dieses Verfahren heißt: Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§ 9 HwO).
Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie kommen aus einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz.
- Sie haben Ihre Berufsqualifikation in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz gemacht. Oder: Ihre Berufsqualifikation wurde dort anerkannt. Sie haben danach im Staat der Anerkennung mindestens 3 Jahre in Vollzeit in dem Beruf gearbeitet.
Sie können wählen, welches Verfahren Sie machen:
- Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO)
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§ 9 HwO)
Ihre zuständige Stelle berät Sie.
Qualifikationsanalyse
Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Dann ist eine Anerkennung trotzdem möglich. Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einer Qualifikationsanalyse nachweisen, z. B. durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe.
Informationsseite beim Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)Informationen zur Ausnahmebewiligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (§ 9 HwO)