Beihilfen für Ohrmarken zur Tierkennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafe oder Ziegen beantragen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt 40 % der Kosten für Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Diese Ohrmarken erhalten Sie in Niedersachsen und Bremen bei den Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. (vit). Die Bestellung erfolgt über die Homepage von vit. Dort können Sie auch die Beihilfe durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse beantragen. Die finanziellen Mittel für die Beihilfen werden aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter aufgebracht.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Übernahme von 40 % der Kosten für die Ohrmarken sowie die erforderlichen Papiere können Sie nur über die Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V. stellen.

Die Bezahlung der Rechnung des 40%-Anteils der Ohrmarken erfolgt durch die Tierseuchenkasse.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Vereinigten Informationssystemen Tierhaltung w.V.

Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Tierseuchenkasse

Wichtige Informationen zum Thema

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  • Online Dienste