Gebühr: 13,00 Euro
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 22,80 Euro
Für antragstellende Person unter 24 Jahren
Gebühr: 37,00 Euro
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 30,00 Euro
Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebühr: 10,00 Euro
Für den vorläufigen Personalausweis