Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:
- das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
- das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
- das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft
- das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Das ist für die meisten Geschäfte im Finanzsektor der Fall und dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Da die Gesetzesgrundlagen nicht für jedes Geschäftsmodell eine verlässliche Aussage treffen, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, muss in diesen Fällen die BaFin feststellen, ob Ihr Geschäft der Erlaubnispflicht unterliegt. Grund dafür ist die permanente und rasche Entwicklung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor sowie die Vielfalt der Sachverhalte, die vom Gesetz erfasst werden müssen.
Die BaFin stellt die Erlaubnispflicht auf Ihren Antrag hin fest. Diesen können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Fintech-Unternehmen steht außerdem ein Online-Kontaktformular zur Verfügung.