Gebühr: 3000,00 Euro
Zulassungsgebühren für Aktien, aktienvertretende Zertifikate, Genussscheine und Anteilsscheine
Bei Rücknahme oder Erledigung des Zulassungsantrags fällt eine ermessensabhängige Gebühr von mindestens 1.000 Euro an.
Gebühr: 750,00 Euro
Zulassungsgebühren für Optionsscheine und Zertifikate:
Bei Rücknahme oder Erledigung des Zulassungsantrags fällt eine ermessensabhängige Gebühr von mindestens 1.000 Euro an.
Gebühr: 1000,00 - 4500,00 Euro
Zulassungsgebühren für Anleihen (volumenabhängig).
In dieser Gebühr sind die Einführungsgebühren enthalten.
Bei Rücknahme oder Erledigung des Zulassungsantrags fällt eine ermessensabhängige Gebühr von mindestens 1.000 Euro an.