Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält Angaben über
- Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
- das beitragspflichtige Einkommen und
- die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.
Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn
- Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
- sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.
Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.