Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.
Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.
Ihr Antrag kann
- zu einem Härtefallerlass führen:
- Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
- zu einer Ablehnung führen:
- Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.
Sie können Ihren Antrag formlos
- telefonisch,
- schriftlich und
- online
beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.