Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft durchführen wollen.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden aufweisen.
Außerdem können Vorhaben mit weiteren KI-bezogenen Ansätzen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden.
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Als junges Unternehmen beziehungsweise Start-up aus dem KI-Bereich können Sie eine anteilige Förderung für zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis maximal 100.000 EUR pro Jahr bekommen. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der projektbezogenen Kosten betragen.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können keine Förderung bekommen für
- die übliche Grundausstattung,
- eine Neuentwicklung oder Adaption ausschließlich innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten oder
- den Einsatz von KI
- in der Medizin,
- für Personal-Anwendungen,
- im Marketing oder in der Kundenbetreuung,
- in der IT-Sicherheit,
- in der vorausschauenden Wartung (Predictive Maintenance) oder
- in robotischen Systemen für die Pflege.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.