Gegenstände oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nennt man Lebensmittelkontaktmaterialien. Das sind zum Beispiel:
- Lebensmittelverpackungen
- Geschirr
- Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung
Die Herstellungsverfahren von Recycling-Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln unterliegen einem europäischen Zulassungsverfahren. Als Zulassungsinhaber eines solchen Verfahrens sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde Ihre Recycling- oder Produktionsstandorte mitzuteilen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierfür zuständig.
Das BVL gibt Ihre Standort-Informationen an die Europäische Kommission weiter. Sie fließen in ein Register der Produktions- und Recyclingstandorte in der Europäischen Union sowie in Drittländern ein, das die Europäische Kommission veröffentlicht.