Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind und nach Deutschland umsiedeln möchten, durchlaufen Sie und Ihre Angehörigen vorher ein Aufnahmeverfahren.
Wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben, können Sie dauerhaft nach Deutschland umsiedeln. Aber bevor Sie nach Deutschland ausreisen, müssen Sie ein Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft in diesem Verfahren, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um nach Deutschland auszusiedeln. Wenn Sie einen Aufnahmebescheid erhalten, dürfen Sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch Ihre Familienangehörigen können auf Antrag gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland aussiedeln. Sie können Ihren Ehepartner und Kinder in Ihren Aufnahmebescheid einbeziehen, wenn
- Sie dies ausdrücklich beantragen,
- die Ehe mit dem nichtdeutschen Ehegatten seit mindestens drei Jahren besteht und
- Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Wenn Sie Kinder, Enkel oder Urenkel einbeziehen möchten, die bereits volljährig sind, müssen auch sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Sie können Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner auch nachträglich in den Aufnahmebescheid einbeziehen.
Ihre Ausreise (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) müssen Sie selbst organisieren und bezahlen. Nach dem Eintreffen im Bundesgebiet kommen Sie mit Ihren Familienangehörigen zunächst in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort werden Sie registriert und einem Bundesland zugewiesen.
Im Anschluss können Sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.