Sie haben die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren gegen einen Zahlungsdienstleister wie eine Bank oder Sparkasse zu beantragen, wenn
- dieser Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnt oder
- sich die Entscheidung über Ihren Kontoeröffnungsantrag oder der Abschluss der Basiskontoeröffnung um mehr als 10 Geschäftstage verzögert.
Ein Zahlungsdienstleister darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn
- Sie bereits bei einem anderen Unternehmen in Deutschland ein Girokonto (Fachausdruck: Zahlungskonto) besitzen und nutzen können,
- Sie sich nicht ausreichend legitimiert haben,
- Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen
- den Zahlungsdienstleister,
- eine oder einen seiner Mitarbeitenden,
- eine seiner Kundinnen oder einen seiner Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits ein Basiskonto beim selben Zahlungsdienstleister hatten und dieser Ihren Basiskontovertrag innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder Sie Ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass die Bank die Kontoeröffnung ablehnt.
Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die BaFin, ob der Zahlungsdienstleister Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Verweigert der Zahlungsdienstleister die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die BaFin gegenüber diesem die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen der Zahlungsdienstleister innerhalb von 10 Geschäftstagen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten oder innerhalb derselben Frist eine Ablehnung des Antrags schriftlich mitteilen.