Die Rentenauskunft enthält
Hinweis: Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:
Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:
Sie benötigen keine weiteren Unterlagen.
keine
Es gib keine Frist.
Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)