Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:
- Geburtsjahr ab 1964: ab 62 Jahren
- Geburtsjahr vor 1964: Anhebung auf 62 Jahre
Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
- vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und
- Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus oder
- die Knappschaftsausgleichsleistung bekommen haben.
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.