Für das Zulassungsverfahren und die erforderlichen Zulassungskontrollen im Betrieb werden Gebühren nach Zeitaufwand erhoben. Zusätzlich werden Auslagen für die An- und Abfahrt (Kilometerpauschale) erhoben.
Gebühr: 0,30 - 72,00 Euro
Gebühr für An- und Abfahrt (maximal) Auslagen nach § 13 NVwKostG (Kilometerpauschale): 0,30 Euro pro Kilometer, aber maximal 72 Euro
Gebühr: 200,00 - 5000,00 Euro
Gebühren für die Zulassungskontrolle(n) (nach Zeitaufwand und Betriebsgröße)
Gebühr: 200,00 - 4000,00 Euro
Gebühren für das Zulassungsverfahren (nach Zeitaufwand)