Nicht jedes Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft, ist von den im Bundesportal aufgeführten Leistungen umfasst. Sollten Sie solch ein Anliegen haben, können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Zoll-Portal stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:
- Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
- Steuerbürge
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Steuerbürgen
- Sicherungsübereignungsvertrag
- Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige