Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Gebühr: 48,00 Euro
für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
Gebühr: 46,00 Euro
für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Gebühr: 93,00 Euro
bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Gebühr: 96,00 Euro
bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten