Für Ihr Pflegekind soll eine Vormundschaft eingerichtet werden
oder
eine bestehende Vormundschaft soll einer anderen Person übertragen werden
und
sie möchten diese Vormundschaft übernehmen.
Trifft dies auf Sie zu, ist zu empfehlen, dass Sie die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendamt besprechen.
Es ist einfacher, wenn das Jugendamt dem Gericht bereits eine befürwortende Anregung übermittelt.
Gibt es im Einzelfall Gründe, die gegen die Übertragung der Vormundschaft für Ihr Pflegekind auf Sie als Pflegeeltern sprechen, können diese im Vorfeld erörtert werden.