Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Grundlage der Förderung ist die Vereinbarung über gute Nachbarschaft und Freundschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 17. Juni 1991.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie in Deutschland ansässig sein. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
Künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug können gefördert werden, besonders wenn diese
- der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
- das kulturelle Leben der polnischsprachigen Bevölkerung in die deutsche Kulturszene einbringen,
- zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
- einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
- es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der deutschen Öffentlichkeit zu präsentieren,
- einen Bezug zur polnischsprachigen Jugend haben,
- überregional, zum Beispiel bundesland- oder kreisübergreifend, wahrgenommen werden.
Sie können prinzipiell eine Förderung für jeden Bereich der Kultur erhalten, zum Beispiel für
- bildende Kunst,
- darstellende Kunst,
- Literatur,
- Musik,
- Tanz,
- Folklore,
- Architektur,
- Mode,
- Design,
- Grafik,
- Film,
- Fotografie,
- neue Medien,
- künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
Eine Förderung für Ihr Projekt ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits begonnen oder abgeschlossen wurde.
Fördersumme
Sie können eine Förderung von bis zu 20.000 EUR erhalten. Die Höhe Ihrer Förderung hängt davon ab,
- wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
- wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen und
- wie stark Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Wenn Sie eine Förderung erhalten und Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten in Verbindung stehen.