Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.
Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
- Digitalisierung von Kurz- oder Langfilmen
- von besonderer filmhistorischer Bedeutung oder
- dokumentarischem Wert oder
- künstlerischem Wert.
Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:
- Auswertungsinteresse:
- Sie verfolgen ein wirtschaftliches Interesse zum Beispiel via
- Kinoauswertung,
- Festivalauswertung,
- DVD,
- Blu-ray,
- Video on Demand oder
- Fernsehen.
- kuratorisches Interesse:
- Sie planen die Digitalisierung aus filmhistorischer Sicht, zum Beispiel für ein Filmmuseum.
- konservatorisches Interesse:
- Sie planen die Digitalisierung, weil das analoge Filmmaterial gefährdet ist.
Förderfähige Kosten sind:
- Kosten für die Digitalisierung und Restaurierung:
- projektbezogene Personalausgaben,
- projektbezogene Sachkosten für die Digitalisierung und Restaurierung
- projektbezogene sonstige Kosten:
- Reisekosten
- Transporte
- Ausleihgebühren
- projektbezogene Handlungskosten bis 7,5 Prozent
Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:
- 80 Prozent für anerkennungsfähige Ausgaben, die Sie innerhalb von 6 Wochen tätigen müssen.
- Zusätzlich werden nach Auswertungsinteresse 20 Prozent der Förderung erst ausgezahlt nach
- Vorlage des Verwendungsnachweises,
- Einlagerungsbestätigung des Bundesarchivs und
- Bestätigung über die Dokumentation der eingereichten Unterlagen beim Filmportal.
Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.