Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Drehbuchpreis. Für den Deutschen Drehbuchpreis nominiert die Jury Deutscher Drehbuchpreis jährlich bis zu 3 Drehbücher.
Sie können ein von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.
Vorschlagsberechtigte Institutionen sind:
- Filmfördereinrichtungen der Länder
- Filmförderungsanstalt (FFA)
- Kuratorium junger deutscher Film
- Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Deutscher Drehbuchverband (DDV)
- Verband der Deutschen Bühnen und Medienverlage e.V. (VDB)
- Verband für Film und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
- Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)
Das Fachreferat K 35 bei der BKM erfragt außerdem Vorschläge zum Deutschen Drehbuchpreis bei den hierfür berechtigten Institutionen.
Die Autorinnen und Autoren erhalten auf Grundlage der eingereichten Vorschläge eine Rückmeldung von der BKM, um sich am Verfahren zu beteiligen.
Von der Jury Deutscher Drehbuchpreis nominierte Drehbücher bekommen eine Prämie von 5.000 EUR.
Das beste Drehbuch wird
- mit dem Deutschen Drehbuchpreis in Gold und
- einer Prämie in Höhe von 10.000 EUR ausgezeichnet.
Die Prämie bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs.
Ausgezeichnete Autorinnen und Autoren können außerdem zusätzlich bis zu 20.000 EUR Förderung für die Fortentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs, für die Projektentwicklung oder für die Herstellung eines neuen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität beantragen.
Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).