Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten restlos gelöscht werden. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Ungeachtet dessen muss eine solche Stelle auch ohne Ihr Verlangen Ihre personenbezogenen Daten löschen, wenn sie die Daten für den jeweiligen Zweck nicht mehr benötigt.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Das Recht auf Löschung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der zuständigen öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.