Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie speichert und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr weiterverarbeitet werden dürfen.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Mit Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie vorerst verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin elektronisch verarbeitet werden. Sobald die Rechte der datenverarbeitenden Stelle erloschen sind, werden Ihre Daten endgültig gelöscht. Sie können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen.
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das Statistische Bundesamt (StBA), nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA anfordern.