Informationen können kostenpflichtig sein. Für die Bearbeitung eines IFG-Antrages können Gebühren erhoben werden (je nach entstehendem Verwaltungsaufwand). Sollte dies der Fall sein, so werden Sie vor der Bearbeitung des Antrags informiert. Einfache Anfragen, für deren Bearbeitung der Verwaltungsaufwand einen zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt, werden in der Regel gebührenfrei beantwortet. Die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) des Bundesministeriums des Innern regelt Einzelheiten.