Auskunft zu den im Rahmen von § 8a Absatz 2 und 3 und § 8c Absatz 4 BSIG erhaltenen Informationen zu Anbietern kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste Bewilligung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Rechtsgrundlage

§ 8e Abs. 1 BSIG

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste