Als Geschäftsleiterin und Geschäftsleiter eines Kreditinstituts müssen Sie genug Zeit für Ihre Aufgaben haben. Die Anzahl weiterer Mandate, die Sie übernehmen dürfen, ist daher begrenzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft dies, und ebenso, ob sich gegebenenfalls Interessenkonflikte aus den Tätigkeiten ergeben könnten.
Deshalb müssen Sie bei der BaFin anzeigen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten bei einem anderen Unternehmen beginnen oder beenden:
- Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter
- Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats.
Zusätzlich müssen Sie Ihre Anzeige bei der Deutschen Bundesbank einreichen.