Wenn Sie als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreichen, überschreiten oder unterschreiten, müssen Sie das wahrscheinlich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.
Die Mitteilung müssen Sie innerhalb von 4 Handelstagen über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin abgeben und im Anschluss daran an den Emittenten übermitteln.