Sobald Sie beabsichtigen, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an
- einem Kreditinstitut oder
- einem Finanzdienstleistungsinstitut
in Deutschland zu erwerben (interessierter Erwerber), müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber informieren.
Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Bank oder des Finanzdienstleisters ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Sie müssen eine solche Beteiligung auch dann melden, wenn Sie eine bestehende bedeutende Beteiligung so erhöhen möchten,
- dass bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden oder
- dass Sie die Kontrolle über die Bank oder den Finanzdienstleister übernehmen.
Das Gleiche gilt,
- wenn diese Schwellenwerte unterschritten werden oder
- Sie die Kontrolle über die Bank oder das Finanzdienstleistungsinstitut verlieren.
Ergibt sich eine dieser Änderungen ohne Ihre Absicht (zum Beispiel im Erbfall), müssen Sie dies ebenfalls der Deutschen Bundesbank und der BaFin melden.
Ziel der Vorschrift ist, die Bankenaufsicht frühzeitig über Veränderungen in der Inhaberstruktur eines Instituts zu informieren.
Wenn Sie eine solche Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen erwerben oder verändern, sind alle beteiligten Personen oder Unternehmen anzeigepflichtig, ungeachtet des individuell gehaltenen Anteils. Aus praktischer Sicht spricht in derartigen Konstellationen viel dafür, dass Sie Ihre Anzeigen als Paket bei der BaFin einreichen.
In dieser Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:
- Anlass der Anzeige: Entstehung, Veränderung, Beendigung
- Art des Unternehmens, an dem Sie Anteile halten
- Angaben zur prozentualen Höhe Ihrer Beteiligung am gesamten Nominalkapital des Unternehmens (Beteiligungsquote)
Durch Ihre Anzeige wird ein Inhaberkontrollverfahren für jeden interessierten Erwerber ausgelöst. Dabei werden alle beteiligten Personen oder Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums von der Bankenaufsicht anhand von gesetzlich festgelegten Kriterien beurteilt:
- Wie zuverlässig sind Sie als interessierter Erwerber?
- Wie zuverlässig und fachlich geeignet ist die künftige Geschäftsleitung der Bank oder des Finanzdienstleistungsunternehmens, an dem Sie Beteiligungen erwerben oder ausbauen?
- Wie steht es um Ihre Kapitalausstattung oder Vermögenssituation als interessierter Erwerber?
- Wird die Bank oder das Finanzdienstleistungsunternehmen weiterhin in der Lage sein, den europarechtlichen Aufsichtsanforderungen zu genügen?
- Steht der beabsichtigte Erwerb im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung?
Die BaFin kann Ihnen den Erwerb oder die Erhöhung der bedeutenden Beteiligung untersagen, wenn
- entweder die eingereichten Unterlagen unvollständig, nicht richtig sind oder nicht den Anforderungen der Inhaberkontrollverordnung entsprechen
- oder wenn Tatsachen dafür sprechen, dass die gesetzlich festgelegten Prüfkriterien nicht erfüllt sind.