Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.
Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:
- Portfolioverwaltung
- Risikomanagement
- Buchhaltung
Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:
- Die BaFin stellt damit sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten.
- Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, wie den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.