Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Gebühr: 48,00 Euro
für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
Gebühr: 93,00 Euro
bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Gebühr: 46,50 Euro
für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Gebühr: 96,00 Euro
bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten