Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.
Es gibt keine Frist.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)