Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Maßnahmen zum Denkmalschutz und Denkmalpflege. Eine wichtige Säule der Denkmalförderung ist das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die Auswahl der Objekte und die Höhe der Förderung.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
- Substanzerhalt und Restaurierung unbeweglicher, national wertvoller Kulturdenkmäler:
- Baudenkmäler
- historische Parks und Gärten
- Bodendenkmäler
Kulturdenkmäler sind national wertvoll, wenn sich in ihnen beispielhaft
- architektonische,
- städtebauliche,
- historische,
- politische,
- oder wissenschaftliche Leistungen abbilden lassen oder
- wenn das Kulturdenkmal maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.
Keine Förderung bekommen Sie für:
- vom Landesdenkmalamt nicht anerkannte denkmalpflegerische Maßnahmen,
- Renovierungsarbeiten,
- Umbau- und nutzungsbezogene Maßnahmen zur Modernisierung,
- den Bauunterhalt und Betrieb,
- bewegliche Denkmäler,
- Denkmäler im unmittelbaren Eigentum der Länder.
Förderfähige Kosten sind:
- Ausgaben, die der Substanzerhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmälern und ihrer wesentlichen Bestandteile dienen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Förderung für den Erhalt eines Kulturdenkmals ausgegeben haben. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):
Über die Denkmalschutz-Sonderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie weitere Förderungen bekommen.