Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu 20.000 EUR.
Als Regisseurin oder Regisseur von Kino-Dokumentarfilmen soll Ihnen die Förderung helfen, Ihre Stoffe besser ausarbeiten und entwickeln zu können. Außerdem dient sie dazu, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung Ihres Filmvorhabens zu gewinnen.
Im Fokus der Förderung stehen anspruchsvolle Kinoprojekte mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.
Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Keine Förderung bekommen Sie:
- wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
- für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen
Förderfähige Kosten sind:
- Honorar für Autorinnen und Autoren in angemessener Höhe
- Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
- Kosten für Recherche und Archiv
- Reisekosten und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss mit der Stoffentwicklung zusammenhängen
- Übersetzungskosten
- Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
- Honorar für dramaturgische Beratung
- Kosten für die Erstellung von Konzepten und Materialien für Marketing und Auswertung
Nach Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.
Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie die BKM über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.