Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.
Jahresfilmprogramme sind dann hervorragend, wenn sie
- einen besonders hohen Anteil an deutschen und europäischen Filmen haben und
- diese Filme künstlerische Qualität haben.
Im Rahmen des Kinoprogrammpreises vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) folgende Auszeichnungen und Prämien:
- bestes Jahresfilmprogramm: 20.000 EUR
- weitere hervorragende Jahresfilmprogramme: 15.000 EUR
- hervorragende Jahresfilmprogramme: 10.000 EUR
- besonders gute Jahresfilmprogramme: 7.500 EUR
- Sonderpreis bestes Kinder- und Jugendfilmprogramm: 10.000 EUR
- Sonderpreis bestes Kurzfilmprogramm: 10.000 EUR
- Sonderpreis bestes Dokumentarfilmprogramm: 10.000 EUR
- je nach Abstufung:
- Sonderpreis Kinder- und Jugendfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
- Sonderpreis Kurzfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
- Sonderpreis Dokumentarfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
Kinos, die für das Antragsjahr von kommunaler oder staatlicher Seite geldwerte Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen, Mieterlassen oder Erlassen von anderen Betriebskosten erhalten haben, sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen, wenn nach der Gesamthöhe der erhaltenen kommunalen Zuwendungen davon auszugehen ist, dass das antragstellende Kino einem in kommunaler Trägerschaft stehenden Kino wirtschaftlich gleichzusetzen ist. Sie können sich für mehrere Preise bewerben.