Das Land Niedersachsen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg.
Gefördert werden Projekte auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms. Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es durch das intensive Zusammenwirken der regionalen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Gruppen die regionale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit stärkt und mit neuen Impulsen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region beiträgt.
Die Förderung unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse von Handlungsträgern der Region, die sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte verständigen, vorrangige Handlungsfelder festlegen und umsetzen.
Ihr Projekt ist förderfähig soweit es zu den Maßnahmen gehört, die den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickeln und intensivieren:
- Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,
- Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
- Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements,
- wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,
- regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und
- investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie Zuwendungsempfänger gemäß der Richtlinie sein. Mögliche Zuwendungsempfänger sind:
- die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
- deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“
- Mitglieder der o.g. Gesellschafter