Die Förderung hat zum Zweck die Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion zu verbessern. Dazu kann Ihre Maßnahme gefördert werden, soweit sie einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmens der Metropolregion Bremen-Oldenburg aufweist und den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickelt und intensiviert.
Ihre Maßnahme bzw. Projekt ist förderfähig soweit ihr Vorhaben
- die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, der Länder Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiiert und weiterentwickelt,
- die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
- die Lebensqualität in der Region fördert und die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützt
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen zwischen Bremen und Niedersachsen wird besonders bevorzugt.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung (maximal 75% der zuwendungsfähigen Kosten) gewährt. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
Der Förderfonds kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.