Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von
- schwerbehinderten Menschen,
- ihren Begleitpersonen,
- ihren Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden und
- mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.
Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.