Antragstellung
Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung beim Bundesverwaltungsamt.
Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken. Versenden Sie keine Originale. Manchmal können Sie den Antrag auch elektronisch senden. Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie.
Das Bundesverwaltungsamt überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Prüfung der Gleichwertigkeit
Das Bundesverwaltungsamt vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation. Es wird geprüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Mögliche Ergebnisse der Prüfung
Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt. Die Behörde kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen. Mit einer erfolgreichen Anerkennung können Sie sich auf Beamtenstellen des Bundes bewerben. Das ist ein anderes Verfahren. Dafür müssen Sie vielleicht noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Vielleicht können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufserfahrung, andere Kenntnisse oder Fähigkeiten ausgleichen. Die Berufserfahrung müssen Sie nachweisen. Kenntnisse und Fähigkeiten muss eine Behörde des Staates bescheinigen, in dem Sie die Kenntnisse oder Fähigkeiten erworben haben.
Es kann aber sein, dass die wesentlichen Unterschiede nicht durch diese Kenntnisse ausgeglichen werden können.
Das Bundesverwaltungsamt nennt Ihnen die wesentlichen Unterschiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufserfahrung ausgleichen können. In dem Bescheid der zuständigen Stelle steht auch, welches Niveau Ihre Ausbildung hat und welches Niveau in Deutschland notwendig ist.
Ausgleichsmaßnahmen
Sie können eine Ausgleichsmaßnahme machen, um die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang: Der Anpassungslehrgang dauert maximal drei Jahre.
- Eignungsprüfung: In der Eignungsprüfung werden die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
Sie können oft zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. In bestimmten Fällen entscheidet das Bundesverwaltungsamt, ob Sie einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung machen. Manchmal müssen Sie beide Ausgleichsmaßnahmen machen. Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie.
Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren und alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Dann haben Sie beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Mit der Anerkennung können sich auf Beamtenstellen des Bundes bewerben.