Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.
Wenn die Geltungsdauer Ihrer Genehmigung für Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer endet und Sie auch zukünftig Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung.
Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.
Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz