Die Mitarbeiter der Hotline geben allgemeine Auskünfte zur zulagengeförderten Altersvorsorge, („Riesterrente“). Dies betrifft allgemeine und fachliche Fragen zur privaten Altersvorsorge, insbesondere:
- zum Altersvorsorgevertrag,
- zur Zulageberechtigung und Zulagenberechnung,
- zum Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) und
- zum Versorgungsausgleich usw.
Ferner erteilt die ZfA allgemeine Auskünfte zu den Verfahren (z.B. der Zulagengewährung bzw. der Rückforderung von Zulagen im Falle von Überprüfungsverfahren oder der sog. Schädlichen Verwendung).
Eine konkrete Einzelfallberatung kann und darf die ZfA nicht durchführen. Dies schließt individuelle Fragen nach dem „besten Produkt“ oder dem „besten Anbieter“ ein.