Sie können die einfache und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung online, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen wollen:
- Sie besitzen bereits ein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG":
- Besuchen Sie das Versichertenportal der SVLFG und melden Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt in Ihrem Versichertenkonto an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder online über das Portal.
- Sie besitzen kein persönliches Konto auf dem Portal "Meine SVLFG":
- Besuchen Sie das SVLFG-Versichertenportal und melden Sie sich als Gast an.
- Fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
- Rufen Sie eine der folgenden Stellen an:
- einen regionalen Standort, eine Geschäftsstelle oder die bundesweite Hotline der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder
- die Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen mit.
- Bitten Sie um die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder online über das Portal.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder E-Mail beantragen wollen:
- Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an einen regionalen Standort oder an eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen mit.
- Bitten Sie um die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder online über das Portal.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
- Besuchen Sie einen regionalen Standort oder eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
- Teilen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen mit.
- Beantragen Sie dort mündlich die Bescheinigung.
- Nach Eingang Ihres Antrags prüft die SVLFG, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sind.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich, per Post oder online über das Portal.