Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer niedersächsischen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss für die Zulassung zum Studium ausreichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge setzen besondere fachliche Kompetenzen voraus, die Sie nachweisen müssen.
Sprachliche Kenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen.
Die niedersächsischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit.
Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Niedersachsen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, was fehlt, was geht und was nicht geht.
Zur Bewertung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse wird häufig eine Gebühr erhoben. Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel uni-assist.