Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der Hochschule beendet.
Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Studierendenwerk oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt, Auflagen nicht erfüllt wurden oder das Studium als endgültig nicht bestanden gilt.
Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.