Das genaue Verfahren hängt von der jeweiligen Hochschule ab. Grundsätzlich erfolgt die Anerkennung oder Anrechnung in folgenden Schritten:
Informieren Sie sich über das Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren an Ihrer Hochschule, lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.
Die Hochschule prüft Ihren Antrag. Bei der Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen überprüft. In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen: Inhalte, Lernergebnisse, Kompetenzen; Niveau, zum Beispiel Bachelor oder Master; zeitlicher Umfang beziehungsweise der Arbeitsaufwand, ausgedrückt in ECTS-Credits. Bei der Prüfung spielt auch das Qualifikations- bzw. Studiengangsprofil des früheren Studiengangs und die Anerkennung der früheren Bildungseinrichtung eine Rolle. Wenn eine Gleichwertigkeit festgestellt wird, erfolgt eine Anerkennung.
Anrechnungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der zu erwerbenden Leistungen erfolgen.
Sollten sich bei der Prüfung Ihres Antrags Unklarheiten ergeben, kommt die Hochschule gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
Die Hochschule teilt Ihnen nach der Prüfung die Entscheidung über die Anerkennung beziehungsweise Anrechnung mit und stuft Sie gegebenenfalls in ein höheres Fachsemester ein.