Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.
Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.
Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet die zuständige Stelle. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von Ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird geprüft und beschieden.
Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.