Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.
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Steuerberaterkammer Niedersachsen