Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, liegen der öffentlichen Verwaltung Ihre Lieferantenstammdaten vor. Sie sind dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu gewährleisten. Für die ein-kaufende öffentliche Verwaltung sind gepflegte Lieferantenstammdaten von großer Bedeutung.
Die Lieferantenstammdaten umfassen allgemeine Daten jedes einzelnen Lieferanten zu Ansprechpartner:innen, standortbezogene Informationen und Informationen zum Bestellprozess (Anschrift und E-Mail-Adresse).
Mit Gültigkeit Ihres Rahmenvertrages sind Sie dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu gewährleisten. Auch im Falle von Änderungen an Ihren Lieferantenstammdaten sind Sie dazu angehalten, diese der öffentlichen Verwaltung zu melden.
Die Meldung von Änderungen an Ihren Lieferantenstammdaten können Sie formlos, über das Katalogsystem des Rahmenvertragspart-ners oder über das Lieferantencockpit tun.