Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen:
- Eintragungsschein
- Lufttüchtigkeitszeugnis
- Lärmzeugnis
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
- Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird:
- Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darf
- bestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.