Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern.
Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die
- Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
- Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.
Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:
- Flugzeuge (A)
- Hubschrauber (H) oder
- Luftschiffe (As)
Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:
- Erteilung,
- Verlängerung,
- Erneuerung oder
- Erweiterung
für eine
- Muster/Klassenberechtigung,
- musterbezogene Lehrberechtigung,
- nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
- sonstige Berechtigung oder
- besondere Berechtigung für Ihre Lizenz
zu beantragen.
Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen.
Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.