Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

Teaser

Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Verfahrensablauf

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

Voraussetzungen

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweiseAntrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 8 Tage
Die Meldung muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen — ebenfalls über das Formular — eine Folgemeldung für den Bewerber oder die Bewerberin einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.

Rechtsbehelf

  • keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

03.11.2023

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